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Recklinghausen

Kein Verbot von Feuerwerk auf Plätzen im Kreis Recklinghausen

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Recklinghausen. Ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk an Silvester wird es, Stand jetzt, in diesem Jahr nicht geben. Darauf hatten sich Bund und Länder Ende November geeinigt. Die Kreise und Städte sind aber aufgerufen, im öffentlichen Raum privates Feuerwerk überall dort zu untersagen, wo bekanntermaßen viele Menschen zusammenkommen.

Der Kreis Recklinghausen und seine zehn kreisangehörigen Städte sind sich einig: Im Kreisgebiet gibt es keine entsprechenden Plätze, auf denen Feuerwerk untersagt werden muss. „Wir haben im Kreisgebiet keine an Silvester stark besuchte Altstadt wie in Köln und Düsseldorf oder einen zentralen Domplatz wie in Münster, an denen es zu Menschenansammlungen kommt“, erklärt Landrat Bodo Klimpel. Dass kein Verbot ausgesprochen wird, heiße aber nicht, dass sich Menschen in größeren Gruppen zum Feuerwerk verabreden dürften: „In der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist klar geregelt, wie viele Personen an Silvester zusammenkommen dürfen.“


Auch wenn privates Feuerwerk an Silvester erlaubt ist, rufen die Verwaltungschefs zu verantwortungsvollem Umgang mit Böllern und Co auf. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung von Abständen und die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus, sondern ebenso um Verletzungen und Klinikaufenthalte: „In der aktuellen Situation arbeiten unserer Krankenhäuser am Limit. Wir bitten Sie eindringlich, in diesem Jahr mehr denn je auf Sicherheit zu achten. Denn jeder, der sich beim Anzünden von Raketen und Knallern verletzt, schadet damit nicht nur sich selbst, sondern der Allgemeinheit“, bringt Klimpel es auf den Punkt.

Abzuwarten bleiben die Auswirkungen des angekündigten „harten Lockdowns“ und die damit verbundenen Maßnahmen des Landes. 

PM/Kreis Recklinghausen